III. Was gehört in einen betrieblichen Plan B?
1. Unternehmertestament
- In einem Unternehmertestament regeln Sie nach Ihrem Tod die Betriebsnachfolge. Achten Sie bei mehreren Erben auf die
Anordnung einer sogenannten Testamentsvollstreckung, damit mögliche Streitereien vom Unternehmen ferngehalten werden.
Denken Sie auch an die steuerlichen Auswirkungen und einheitliche Regelungen in Testament und Unternehmertestament.
2. Betriebliche Vorsorgevollmacht
- Diese soll den weiteren Bestand des Unternehmens für den Fall des längerfristigen Ausfalls durch Krankheit oder Unfall sichern.
Gerade bei einem Alleininhaber eines Gewerbebetriebs oder einem alleinigen Gesellschafter- bzw. Geschäftsführer einer GmbH
ist sonst der Bestand des Unternehmens bedroht. Holen Sie hier Rat bei einem Rechtsanwalt ein.
3. Sonstige Vollmachten
- Erstellen Sie eine Liste, in der alle betrieblichen Vollmachten erfasst sind. Führen Sie dabei unbedingt die Art der Vollmacht,
den oder die Bevollmächtigten, mögliche zeitliche Begrenzungen und den Lagerort der Vollmachten auf.
3.1 Vertretungsplan
- Geben Sie hier Ihre Vertreter im Betrieb mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung an.
3.2 Schlüsselverzeichnis
- Wer hat welche Schlüssel? Wo befinden sich die Ersatzschlüssel und alle die, die nicht persönlich übergeben wurden?
3.3 Passwörter
- Erstellen Sie für den Vertreter eine Liste mit allen Passwörtern, die er brauchen könnte. Denken Sie auch an den
Freischaltcode der Alarmanlage. Hinterlegen Sie die Liste an einem sicheren Ort, möglichst nicht im Unternehmen,
sondern bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder in einem Bankschließfach.
3.4 Bankverbindungen
- Listen Sie alle Bankverbindungen Ihres Unternehmens auf. Achten Sie darauf, dass im Verhinderungsfall eine Person Ihres Vertrauens alle nötigen Vollmachten hat. Bedenken Sie beim Aufsetzen
von Bankvollmachten, dass diese über den Tod hinaus Gültigkeit haben.
3.5 Kalkulationsgrundlagen
- Wo kaufen Sie Ihre Ware, mit wem handeln Sie Preise aus, wer sind Ihre Top-20-Kunden? Bekommen diese Sonderkonditionen?
Wenn ja, zu welchen Bedingungen? Ihre Mitarbeiter wissen meist nicht, wie Sie Angebote oder Ähnliches kalkulieren.
Sorgen Sie für Transparenz.
3.6 Gesprächspartner für Detailfragen
- Wen rufen Sie an, wenn es technische Probleme gibt? Wen können Mitarbeiter um Hilfe bitten? Erstellen Sie unbedingt eine Liste mit Personen, die Ihren Mitarbeitern bei allen erdenklichen
Problemfällen weiterhelfen können! Hier bieten sich Unternehmerkollegen an.
Aber wichtig für den Vertreter ist auch, wer für die EDV zuständig ist. Existiert hierfür scon ein Notfallplan?
Noch Fragen?: HIPPLER STEUERBERATER erstellt natürlich auf Wunsch auch Ihren PLAN B
gemeinsam mit Ihnen. Das verstehen wir unser ganzheitlicher Steuerberatung!
Anruf genügt: 02303/490060 oder 02383/5101
PS: Wußten Sie schon, dass ein Plan B Ihre Ratingnote bei der Bank verbessern kann?